Verwaltungsgerichtshof
25.02.1997
95/14/0115
Notverkäufe landwirtschaftlicher Grundstücke sind nur in jenen Grenzfällen ein Indiz gegen die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels, in denen sie sich als sinnvolle Maßnahme zur Erhaltung der Landwirtschaft darstellen (Hinweis E 31.5.1983, 82/14/0188; E 26.4.1989, 89/14/0004).