Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.1997

Geschäftszahl

95/14/0115

Rechtssatz

Notverkäufe landwirtschaftlicher Grundstücke sind nur in jenen Grenzfällen ein Indiz gegen die Annahme eines gewerblichen Grundstückshandels, in denen sie sich als sinnvolle Maßnahme zur Erhaltung der Landwirtschaft darstellen (Hinweis E 31.5.1983, 82/14/0188; E 26.4.1989, 89/14/0004).