Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.07.2000

Geschäftszahl

95/14/0094

Rechtssatz

Soweit die belBeh (der Präsident der Finanzlandesdirektion) aus der Untätigkeit der Abgabenbehörde während eines Zeitraumes von fünf Jahren eine Unbilligkeit der Wiederaufnahme der Verfahren ableiten wollte, ist darauf hinzuweisen, dass aus diesem Umstand (allein) keine Unbilligkeit der amtswegigen Wiederaufnahme folgt (Hinweis E 4.12.1989, 87/15/0139).