Verwaltungsgerichtshof
22.02.2000
95/14/0077
Die Beachtlichkeit eines Beweisantrages setzt die ordnungsgemäße Angabe des Beweisthemas, das mit dem Beweismittel unter Beweis gestellt werden soll, somit jener Punkte und Tatsachen voraus, die durch das angegebene Beweismittel geklärt werden sollen (Hinweis E 31.3.1998, 96/13/0002).