Verwaltungsgerichtshof
21.02.1996
95/14/0072
Unter Reise iSd Paragraph 4, Absatz 5, EStG 1988 versteht man eine Entfernung vom Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit zum Zweck der Verrichtung betrieblicher Obliegenheiten (Hinweis: Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, S 173).