Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.02.1996

Geschäftszahl

95/14/0072

Rechtssatz

Unter Reise iSd Paragraph 4, Absatz 5, EStG 1988 versteht man eine Entfernung vom Mittelpunkt der betrieblichen Tätigkeit zum Zweck der Verrichtung betrieblicher Obliegenheiten (Hinweis: Quantschnigg-Schuch, Einkommensteuer-Handbuch, S 173).