Verwaltungsgerichtshof
23.01.1996
95/14/0062
Eine Verpflichtung der Abgabenbehörde, durch Abgabennachsicht zur Sanierung von in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen Unternehmen beizutragen, besteht nicht, und zwar auch dann nicht, wenn andere Gläubiger des Abgabepflichtigen freiwillig Nachlässe gewähren.