Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.02.1999

Geschäftszahl

95/14/0059

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1996/04/24 96/15/0006 2

Stammrechtssatz

Eine auf Dauer angelegte doppelte Haushaltsführung ist dann nicht privat veranlaßt, wenn der Ehegatte (bzw Partner einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft) am Familienwohnsitz Einkünfte aus einer Erwerbstätigkeit erzielt und diese nicht bloß ein untergeordnetes Ausmaß (nachhaltig nicht mehr als S 20.000,--) aufweisen (Hinweis: Quantschnigg/Schuch, Einkommensteuerhandbuch Rz 102 zu Paragraph 16, EStG, 665).