Verwaltungsgerichtshof
30.01.2001
95/14/0043
GRS wie 97/15/0059 E 25. März 1999 RS 2
Es besteht eine Bindung der Abgabenbehörde an jene tatsächlichen Feststellungen in strafgerichtlichen Urteilen, auf denen der Spruch basiert, mit welchem der Beschuldigte eines Deliktes für schuldig befunden wird (Hinweis E 24.9.1996, 95/13/0214).