Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.2001

Geschäftszahl

95/14/0042

Rechtssatz

Liegt eine Reise mit Mischprogramm vor, so kommt eine Berücksichtigung von Reisekosten schlechthin nicht in Frage (Hinweis E 21. Oktober 1986, 86/14/0031).