Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.09.1995

Geschäftszahl

95/14/0038

Rechtssatz

Wird ein Unternehmen (ein Betrieb) im Ganzen mehreren Erwerbern zu ideellen Anteilen übereignet, so ist - wenn die weiteren Voraussetzungen des Paragraph 14, BAO erfüllt sind - hinsichtlich jedes Erwerbers die Betriebsnachfolgehaftung gegeben.