Verwaltungsgerichtshof
26.04.2000
95/14/0022
Auch Bezieher von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit können Reisekosten nur bei Erfüllung des von der Judikatur ausgearbeiteten Reisekostenbegriffes (Hinweis E 13.2.1991, 90/13/0199; E 18.10.1995, 94/13/0101) als Werbungskosten geltend machen. Auch stellen vom Arbeitgeber iSd Paragraph 26, Ziffer 4, EStG 1988 geleistete Tagesgelder steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, wenn sie nicht einen tatsächlich angefallenen Mehraufwand abgelten (Hinweis E 22.2.2000, 99/14/0082).