Verwaltungsgerichtshof
24.09.1996
95/13/0290
GRS wie VwGH E 1995/06/29 93/15/0134 2
(hier nur erster Satz; EStG 1988 anzuwenden)
Die Schenkung eines Betriebes oder Teilbetriebes ist keine entgeltliche Übertragung und somit keine Veräußerung iSd Paragraph 24, Absatz eins, Ziffer eins, EStG 1972. Bei der Ermittlung des Gewinnes des bisherigen Betriebsinhabers sind im Falle der unentgeltlichen Übertragung nach Paragraph 6, Ziffer 9, erster Satz EStG 1972 die Buchwerte anzusetzen; beim Geschenkgeber liegt - grundsätzlich - weder eine Entnahme oder Aufgabe vor noch entsteht im Ausmaß der übertragenen Buchwerte ein Verlust (Hinweis E 20.11.1990, 89/14/0156, 0157; Schuch-Quantschnigg, ESt-HB Paragraph 24,, Tz 8/1).