Verwaltungsgerichtshof
15.07.1998
95/13/0286
GRS wie VwGH E 1995/02/22 95/13/0016 3
Ist eine von der Abgabenbehörde gewählte Schätzungsmethode als geeignet zur erkennen, den tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen in einer die Rechte des Abgabepflichtigen nicht verletzenden Weise ausreichend nahezukommen, dann ist die hypothetische Tauglichkeit alternativer Schätzungsmethoden nicht mehr von Belang.