Verwaltungsgerichtshof
24.09.1996
95/13/0214
GRS wie VwGH E 1992/03/25 90/13/0295 4
Die Abgabenbehörde kann die Bemessungsgrundlage im Schätzungsweg ermitteln, weil ein ungeklärter Vermögenszuwachs eine entsprechend hohe Zurechnung zu den vom Steuerpflichtigen erklärten Einkünften rechtfertigt
(Hinweis E 6.3.1985, 84/13/0235).