Verwaltungsgerichtshof
22.04.1998
95/13/0191
Im Falle einer Schätzung ist ein Vorsteuerabzug zugelassen, wenn als erwiesen angesehen werden kann, daß dem Unternehmer Vorsteuern in Rechnung gestellt wurden (Hinweis Ruppe, UStG 1994, Paragraph 12,, Rz 49). In solchen Fällen tritt die amtswegige Ermittlungspflicht in den Hintergrund und es ist Sache des Abgabepflichtigen, den Nachweis dafür, daß Rechnungen mit Vorsteuerausweis überhaupt ausgestellt worden sind, zu führen (Hinweis Ruppe, UStG 1994, Paragraph 12,, Rz 50).