Verwaltungsgerichtshof
11.07.1995
95/13/0153
Mangels einer amtswegigen Sachverhaltsermittlung im
Zivilgerichtsverfahren ist die Voraussetzung einer Bindung der
Abgabenbehörde an zivilgerichtliche Urteile nicht gegeben,
weshalb eine Wiederaufnahme der Verfahren nach Paragraph 303, Absatz eins, lit
c BAO nicht in Betracht kommt.
ECLI:AT:VWGH:1995:1995130153.X03