Verwaltungsgerichtshof
10.12.1997
95/13/0082
GRS wie VwGH E 1995/06/20 91/13/0063 6
Im Schätzungswege sind auch Vorsteuern anzuerkennen, allerdings nur dann, wenn als erwiesen angenommen werden kann, daß dem Unternehmer auch Rechnungen iSd Paragraph 11, UStG 1972 ausgestellt worden sind, weil die Rechnungserteilung zu den materiellen Voraussetzungen des Vorsteuerabzuges gehört (Hinweis E 13.12.1977, 1347/77, VwSlg 5202 F/1977).