Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.12.1997

Geschäftszahl

95/13/0078

Rechtssatz

Fließen geldwerte Vorteile im Rahmen der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zu, kann zur Ermittlung der Lohnsteuerbemessungsgrundlage bei der Ermittlung des üblichen Mittelpreises des Verbrauchsortes nach Paragraph 15, Absatz 2, EStG 1972 ein Vorsteuerabzug schon deshalb nicht in Betracht kommen, weil der nichtselbständig Tätige nicht als Unternehmer iSd UStG (mit der Berechtigung zum Vorsteuerabzug) anzusehen ist vergleiche Paragraph 2, Absatz 2, Ziffer eins, UStG 1972).