Verwaltungsgerichtshof
17.09.1997
95/13/0015
GRS wie VwGH E 1992/03/25 90/13/0295 4
Die Abgabenbehörde kann die Bemessungsgrundlage im Schätzungsweg ermitteln, weil ein ungeklärter Vermögenszuwachs eine entsprechend hohe Zurechnung zu den vom Steuerpflichtigen erklärten Einkünften rechtfertigt
(Hinweis E 6.3.1985, 84/13/0235).