Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.11.2000

Geschäftszahl

95/13/0004

Rechtssatz

Für die Abzugsfähigkeit der Zinsen eines entsprechenden Bankkontos kommt es nur auf die Verwendung der verfügbar gemachten Geldmittel, nicht aber auf die Etikettierung des Kontos an.