Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.05.1996

Geschäftszahl

95/12/0147

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0102 11

Stammrechtssatz

Die Weiterzahlung einer Zulage nach Paragraph 30 d, Stmk LBG auf Grund einer früheren Verwendung (- als "aufsaugbare Entschädigung" -) ist nach dem Gesetz eindeutig ausgeschlossen.