Verwaltungsgerichtshof
31.05.1996
95/12/0147
GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0261 4
Für die Gleichwertigkeit (einer Funktion) iSd Paragraph 30 d, Absatz eins, GehG ist nicht nur der Umfang der Leitungsaufgabe (- also die Frage der unterstellten Bediensteten -), sondern insbesondere der Wert der Tätigkeit, der auch durch Verantwortung, Erfahrung, notwendiges Wissen und erforderliche Denkleistung bestimmt wird, maßgebend.