Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.05.1996

Geschäftszahl

95/12/0147

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/02/18 93/12/0261 4

Stammrechtssatz

Für die Gleichwertigkeit (einer Funktion) iSd Paragraph 30 d, Absatz eins, GehG ist nicht nur der Umfang der Leitungsaufgabe (- also die Frage der unterstellten Bediensteten -), sondern insbesondere der Wert der Tätigkeit, der auch durch Verantwortung, Erfahrung, notwendiges Wissen und erforderliche Denkleistung bestimmt wird, maßgebend.