Verwaltungsgerichtshof
31.05.1996
95/12/0147
Bei der Begründung eines Anspruches auf "Prüferzulage" kommt es auf Vergleichsüberlegungen (zB Vergleich der nunmehrigen Tätigkeit mit einer früheren Tätigkeit bzw mit der Tätigkeit anderer Beamter) nicht an; es ist vielmehr jeder Einzelfall auf Grundlage des Gesetzes zu messen (Hinweis E 18.2.1994, 93/12/0102).