Verwaltungsgerichtshof
22.02.1995
95/12/0028
GRS wie VwGH E 1992/07/29 91/12/0284 4
Für die Beurteilung eines bestimmten auf Grund des Gesetzes entstehenden Zulagenanspruches können nur solche "Vergleichsbeamte" herangezogen werden, denen im Zeitpunkt der Entstehung des betroffenen Zulagenanspruches bereits eine Funktion mit im Grunde vergleichbaren Tätigkeiten übertragen worden ist, und deren Tätigkeit daher schon Behördenpraxis und Erfahrungsgut des Dienstgebers darstellt.