Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1997

Geschäftszahl

95/11/0327

Rechtssatz

Erstreckte sich die (hier) mit der Errichtung einer Großanlage verbundene Mehrarbeit über mehrere Monate, so hätte der Besch mit Anträgen gemäß Paragraph 7, Absatz 5, AZG bzw Paragraph 15, Absatz eins, ARG vorgehen können. Die Tatsache, daß der Besch dies unterlassen hat, steht der Annahme, die mit der Inbetriebnahme der Großanlage verbundenen Mehrarbeiten seien auf einen außergewöhnlichen Fall zurückzuführen, entgegen (Hinweis E 30.5.1989, 88/08/0168).