Verwaltungsgerichtshof
21.01.1997
95/11/0327
GRS wie 87/08/0321 E 5. Oktober 1989 RS 1
Für den Ausschluss der Verfolgungsverjährung bei Übertretungen von Arbeitnehmerschutzbestimmungen genügt es, wenn sich die Verfolgungshandlung auf die konkrete Filiale bezieht, in der diese Übertretungen stattgefunden haben.