Verwaltungsgerichtshof
28.04.1997
95/10/0131
Kommt Produkten (hier: Vitaminpräparaten, die als Verzehrprodukte iSd Paragraph 3, LMG 1975 angemeldet werden) wegen der hohen Konzentration an Vitaminen, die - bei Gebrauch der Präparate iSd Einnahmeempfehlung - den täglichen Bedarf des gesunden Erwachsenen (ungeachtet der Zufuhr von Vitaminen mit der täglichen Nahrung) bei weitem übersteigt, eine objektiv - arzneiliche Wirkung iS einer Prophylaxe oder Therapie von Vitaminmangelerscheinungen zu, handelt es sich bei den Produkten nach deren objektiver Zweckbestimmung iSd Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer eins, AMG um ein Arzneimittel.