Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1995

Geschäftszahl

95/10/0108

Rechtssatz

Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie enthält keine Regelungen, die die Voraussetzungen der Verlängerung einer Bauvollendungsfrist in Fällen betreffen, in denen einem Vorhaben vor Erlassung der Richtlinie bzw dem Entstehen der Umsetzungsverpflichtung zugestimmt worden war.

Beachte

Besprechung in RdU 1997/1, S 3-11;