Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1995

Geschäftszahl

95/10/0108

Rechtssatz

Artikel 6, Absatz 4, Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie gestattet eine Zustimmung des Mitgliedstaates zu bestimmten Vorhaben auf der Grundlage einer Interessenabwägung. Regelungen, die die Bewilligung von Vorhaben in Schutzgebieten ausnahmslos untersagen, enthält die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie nicht.

Beachte

Besprechung in RdU 1997/1, S 3-11;