Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.10.1995

Geschäftszahl

95/10/0108

Rechtssatz

Paragraph 21, Absatz 3, Stmk NatSchG 1976 normiert unter den dort angeführten Voraussetzungen für den aus der Bewilligung Berechtigten einen Rechtsanspruch auf Fristverlängerung.