Verwaltungsgerichtshof
03.08.1995
95/10/0065
In den Verwaltungsakten vorkommende Hinweise auf einen Sachverhalt, der es erlaubt, von einem Verstoß gegen das Rodungsverbot nach Paragraph 17, Absatz eins, ForstG 1975 auszugehen, vermögen Feststellungen in der Begründung des Bescheides nicht zu ersetzen.