Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.08.1995

Geschäftszahl

95/10/0065

Rechtssatz

In den Verwaltungsakten vorkommende Hinweise auf einen Sachverhalt, der es erlaubt, von einem Verstoß gegen das Rodungsverbot nach Paragraph 17, Absatz eins, ForstG 1975 auszugehen, vermögen Feststellungen in der Begründung des Bescheides nicht zu ersetzen.