Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.1996

Geschäftszahl

95/10/0052

Rechtssatz

Die Bestellung eines Zustellungsbevollmächtigten gem Paragraph 9, Absatz eins, ZustG wird erst mit der Bevollmächtigung gegenüber der Behörde iSd Paragraph 10, Absatz eins, AVG wirksam.