Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.03.1996

Geschäftszahl

95/10/0052

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/01/23 91/06/0190 2

Stammrechtssatz

Da das Vollstreckungsverfahren ein neues Verfahren ist, bedeutet eine Vollmacht in einem anderen Verfahren nicht die Vertretungsbefugnis im Vollstreckungsverfahren.