Verwaltungsgerichtshof
25.03.1996
95/10/0052
GRS wie VwGH E 1992/01/23 91/06/0190 2
Da das Vollstreckungsverfahren ein neues Verfahren ist, bedeutet eine Vollmacht in einem anderen Verfahren nicht die Vertretungsbefugnis im Vollstreckungsverfahren.