Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.06.1995

Geschäftszahl

95/10/0044

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2264/80 E 16. Dezember 1980 VwSlg 10929 A/1982 RS 1

Stammrechtssatz

Ein Devolutionsantrag ist mangels Säumnis unzulässig, wenn der Bescheid in einem Mehrparteienverfahren auch nur einer der Parteien zugestellt wurde.