Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.09.1995

Geschäftszahl

95/10/0034

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/10/0044 E 11. Mai 1987 RS 3

Stammrechtssatz

Forstpolizeiliche Aufträge nach Paragraph 172, Absatz 6, FG dienen in erster Linie der Walderhaltung. Die Rechtmäßigkeit eines auf dieser Gesetzesstelle beruhenden Wiederbewaldungsauftrages ist demnach davon abhängig, ob die Wiederbewaldung eine Maßnahme darstellt, die im konkreten Fall zur Walderhaltung erforderlich ist. (Hinweis auf E 21.5.1981, 3648/80, VwSlg 10463 A/1981).