Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.03.1998

Geschäftszahl

95/09/0239

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/02/13 95/09/0154 1

(hier: Tätigkeiten wie Unkraut jäten, Strohmatten gleichrichten usw)

Stammrechtssatz

Das Vorliegen eines Werksvertragsverhältnisses war zu verneinen, weil einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelbaren zeitlichen Arbeitsablauf erbracht werden müssen (hier: Eisenverlegungsarbeiten bzw Armierungsarbeiten) kein selbständiges Werk darstellen können.