Verwaltungsgerichtshof
03.09.1998
95/09/0172
GRS wie VwGH E 1994/04/21 93/09/0423 5
Bei der Nichtanmeldung der beschäftigten Ausländer beim Finanzamt und der Sozialversicherung handelt es sich nicht um ein Tatbestandselement einer Übertretung nach Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, AuslBG; es ist daher nicht erkennbar, warum eine Beschäftigung von Ausländern, die bei der Krankenkasse und beim Finanzamt angemeldet sind, ohne aufrechte arbeitsmarktrechtliche Bewilligung "denkunmöglich" sein sollte.