Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

01.07.1998

Geschäftszahl

95/09/0167

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/02/13 95/09/0154 1

Stammrechtssatz

Das Vorliegen eines Werksvertragsverhältnisses war zu verneinen, weil einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelbaren zeitlichen Arbeitsablauf erbracht werden müssen (hier: Eisenverlegungsarbeiten bzw Armierungsarbeiten) kein selbständiges Werk darstellen können.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

95/09/0168