Verwaltungsgerichtshof
13.02.1997
95/09/0155
GRS wie VwGH E 1997/02/13 95/09/0154 1
Das Vorliegen eines Werksvertragsverhältnisses war zu verneinen, weil einfache Hilfsarbeiten, die im unmittelbaren zeitlichen Arbeitsablauf erbracht werden müssen (hier: Eisenverlegungsarbeiten bzw Armierungsarbeiten) kein selbständiges Werk darstellen können.