Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1997

Geschäftszahl

95/08/0343

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1994/01/25 92/08/0226 1

VwSlg 13987 A/1994

Stammrechtssatz

Für den Ausschluß des für das Vorliegen eines Beschäftigungsverhältnisses iSd Paragraph 4, Absatz 2, ASVG konstitutiven Merkmals der persönlichen Abhängigkeit eines Beschäftigten genügt es schon, wenn ihm nur eine der genannten Berechtigungen zukommt:

1) Sanktionslose Ablehnung einzelner Arbeitsleistungen im Rahmen einer Gesamtverpflichtung,

  1. Ziffer 2
    generelle Vertretungsbefugnis,
  2. Ziffer 3
    Zuziehung einer Hilfskraft ohne weitere Verständigung des Vertragspartners.