Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.10.1996

Geschäftszahl

95/08/0341

Rechtssatz

Dem Kollektivvertrag für das eisenverarbeitende und metallverarbeitende Gewerbe läßt sich nicht entnehmen, daß Sonderzahlungen im Falle von Krankenstandszeiten ohne Entgeltanspruch zu aliquotieren sind.