Verwaltungsgerichtshof
21.05.1996
95/08/0290
Der Geschäftsführer einer GmbH ist nicht verpflichtet, das Risiko einer persönlichen Haftung auf sich zu nehmen, um durch Hinauszögerung der Entrichtung der Sozialversicherungsbeiträge den dadurch entstandenen Zinsenvorteil der Gesellschaft zuzuwenden.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
98/08/0291 E 19. Februar 1999