Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.07.2001

Geschäftszahl

95/08/0285

Rechtssatz

Es ist für die Frage der Versicherungspflicht des Beschäftigungsverhältnisses eines Dienstnehmers nicht von Relevanz, ob dieser von einer entsprechenden Meldung bei der Sozialversicherung Kenntnis hatte oder nicht.