Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.04.1998

Geschäftszahl

95/08/0226

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1997/02/11 96/08/0272 1

Stammrechtssatz

Die Anknüpfung des Paragraph 12, Absatz 9, AlVG an den Umsatzsteuerbescheid bedeutet, daß der Bezieher von Arbeitslosengeld und jene Person ident sein müssen, die als Unternehmer Adressat des Umsatzsteuerbescheides ist (hier: Eine Rechtsgrundlage dafür, die Umsätze der GmbH für Zwecke der Arbeitslosenversicherung ihrem Geschäftsführer bzw einem Gesellschafter zuzurechnen, läßt sich dem AlVG nicht entnehmen).