Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.02.1996

Geschäftszahl

95/08/0175

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/24 91/08/0010 1

Stammrechtssatz

Hausbesorger - und schon deshalb versicherungspflichtig - ist, wer sich sowohl zur Reinhaltung als auch zur Wartung und Beaufsichtigung eines Hauses gegen Entgelt verpflichtet hat. Sind Dienstpflichten aus allen drei Bereichen übertragen worden, so spielt es keine Rolle, daß keine davon in vollem Umfang zu erbringen ist (Hinweis E 13.10.1988, 87/08/0092).