Verwaltungsgerichtshof
12.05.1998
95/08/0151
Der Bewertung von Sachbezügen gem § 50 ASVG sind die "grundsätzlichen allgemeinen Vorschriften" zugrunde zu legen, die für die Bewertung von Sachbezügen im Lohnsteuerrecht gelten. Das bedeutet nicht, daß die Bewertung für die Zwecke der Sozialversicherung sich im Einzelfall an die Entscheidungen des für die Bemessung der Lohnsteuer zuständigen Finanzamtes zu halten habe (Hinweis E 31.1.1961, 1071/57, VwSlg 5483 A/1961, und E 30.4.1971, 1359/70).