Verwaltungsgerichtshof
16.05.1995
95/08/0118
Ob in der Hauptfragenentscheidung die Versicherungspflicht zutreffend beurteilt wurde, kann - aufgrund der Bindung in dieser Frage bei der Vorfragenbeurteilung in der Beitragssache - nicht im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren gegen den Beitragsbescheid beurteilt werden, sondern ausschließlich im Berufungsverfahren und im anschließenden Beschwerdeverfahren betreffend die Versicherungspflicht.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
95/08/0119
95/08/0120
95/08/0121