Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.05.1995

Geschäftszahl

95/08/0118

Rechtssatz

Ob in der Hauptfragenentscheidung die Versicherungspflicht zutreffend beurteilt wurde, kann - aufgrund der Bindung in dieser Frage bei der Vorfragenbeurteilung in der Beitragssache - nicht im verwaltungsgerichtlichen Beschwerdeverfahren gegen den Beitragsbescheid beurteilt werden, sondern ausschließlich im Berufungsverfahren und im anschließenden Beschwerdeverfahren betreffend die Versicherungspflicht.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

95/08/0119

95/08/0120

95/08/0121