Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.03.2001

Geschäftszahl

95/08/0091

Rechtssatz

Es kann auch ein Beschäftigungsverhältnis zwischen Ehegatten bestehen, wenn die Tätigkeit für das Unternehmen des Ehegatten in der ehelichen Wohnung durchgeführt wird (Hinweis E 13.2.1981, 1061/79; E 19.1.1984, 82/08/0046).