Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.04.1997

Geschäftszahl

95/07/0174

Rechtssatz

Fischereirechte haben zwar im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren unter den Voraussetzungen des Paragraph 15, WRG Berücksichtigung zu finden, sie stehen jedoch der Bewilligung grundsätzlich nicht entgegen. Der Fischereiberechtigte kann somit nicht verlangen, daß eine nachgesuchte Wasserbenutzung überhaupt nicht stattfindet und anstelle der projektierten eine völlig andere Anlage errichtet werde (Hinweis E 22.6.1993, 93/07/0058).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

95/07/0178

95/07/0184

95/07/0180

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1997:1995070174.X08