Verwaltungsgerichtshof
08.04.1997
95/07/0174
Wenn weder feststeht, ob Rechte benachbarter Grundstückseigentümer durch das bewilligte Vorhaben (hier: Änderung einer Wasserkraftanlage) verletzt werden, noch ob diese Rechte durch Zwangsrechte überwunden werden könnten, sind die Wasserrechtsbehörden nicht berechtigt, die beantragte wasserrechtliche Bewilligung unter Vorbehalt eines Beweissicherungsprogrammes zur Feststellung der Vernässungen benachbarter Grundstücke zu erteilen und ein allfälliges Detailprojekt - ohne nähere Umschreibung und Befristung - einem Detailgenehmigungsverfahren vorzubehalten.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
95/07/0178
95/07/0184
95/07/0180
ECLI:AT:VWGH:1997:1995070174.X04