Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.04.1997

Geschäftszahl

95/07/0174

Rechtssatz

Wenn weder feststeht, ob Rechte benachbarter Grundstückseigentümer durch das bewilligte Vorhaben (hier: Änderung einer Wasserkraftanlage) verletzt werden, noch ob diese Rechte durch Zwangsrechte überwunden werden könnten, sind die Wasserrechtsbehörden nicht berechtigt, die beantragte wasserrechtliche Bewilligung unter Vorbehalt eines Beweissicherungsprogrammes zur Feststellung der Vernässungen benachbarter Grundstücke zu erteilen und ein allfälliges Detailprojekt - ohne nähere Umschreibung und Befristung - einem Detailgenehmigungsverfahren vorzubehalten.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

95/07/0178

95/07/0184

95/07/0180

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1997:1995070174.X04