Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1996

Geschäftszahl

95/07/0130

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0661/68 E 21. Mai 1970 VwSlg 7796 A/1970 RS 5

Stammrechtssatz

Werden im verwaltungsgerichtlichen Verfahren über mehrere Beschwerden, die dann miteinander verbunden werden, von der belangte Behörde inhaltlich gleichlautende, in Durchschrift hergestellte Gegenschriften vorgelegt, so sind diese Gegenschriften auch bei Berechnung des Kostenersatzes getrennt zu behandeln.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

95/07/0131

95/07/0132